Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Rosa Gencer
R&T Dienstleistungen (Einzelunternehmer)
Hildesheimerstr.385
30519 Hannover

Kontakt

Telefon: +4915901941361
E-Mail: service@rundt-dienstleistungen.de

Umsatzsteuer-ID

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE999999999

Redaktionell verantwortlich

Rosa Gencer
Hildesheimerstr.385
30519 Hannover

EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quelle: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html

Allgemeine Geschäftsbedingungen der R & T Dienstleistungen
(Frau Rosa Gencer)

§ 1 Auftragserteilung

Mit der Auftragserteilung wird die Überführungsfirma Handlungsbevollmächtigte für den Kunden bis zur Auftragserfüllung, oder dessen Widerruf. Ein Anspruch auf eine Auftragsausführung besteht, wenn durch den Kunden oder Auftraggeber der Überführungsfirma eine schriftliche Auftragserteilung vorliegt. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als unverbindlich. Mit Auftragserteilung müssen alle Daten bzw. Unterlagen, welche zur Auftragsdurchführung benötigt werden, der Überführungsfirma vorliegen.

§ 2 Fahrzeugbereitstellung

Der Kunde bzw. Auftraggeber hat am Überführungstag für eine pünktliche Fahrzeugübergabe zu sorgen. Bei Überführungen mit rotem Kennzeichen muss das Fahrzeug fahrbereit sein und darf keine Mängel aufweisen, welche im Sinne der STVZO das Benutzen im Straßenverkehr beeinträchtigt. Ist der Überführungsfahrer vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 60 Minuten, so wird für jede angefangene halbe Stunde EUR 11,00 berechnet. Ist ein Fahrzeug nicht am vereinbarten Ort, sowie wegen eines Defekts oder erheblicher Mängel nicht zu überführen, werden jeweils 75 % des Überführungspreises berechnet.

§ 3 Zahlung

Für die Berechnung der Preise gelten die ausgewiesenen Tarife zuzüglich der z. Zt. gültigen Mehrwertsteuer. Sonderpreise sind auftragsbezogen und müssen schriftlich bestätigt sein. Als Zahlungsfrist gilt die auf der Rechnung angegebene Frist. Bei Zahlungsverzug werden 15 % Sollzinsen zuzüglich EUR 3,00 Bearbeitungsgebühr berechnet. Eine Forderung gilt als bezahlt, wenn diese unter Angabe der genauen Rechnungsnummer auf das vorgesehene Konto gutgeschrieben ist.

§ 4 Kostenträger

Der Überführungsfirma muss mit Auftragserteilung der Kostenträger mitgeteilt werden. Sind Kostenträger und Auftragsgeber nicht eine Person, haftet der Auftraggeber für die Überführungskosten zuzüglich entstandener Verzugs- und Mahnkosten.

§ 5 Haftung

Die R & T Dienstleistungen (Frau Rosa Gencer) sowie deren Vertragspartner haften pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschaden in Höhe bis EUR 5.000.000 (Wertminderung für Neufahrzeuge ist ausgeschlossen). Es wird nur für das Fahrzeug selbst, nicht für Auf- oder Einbauten, sowie Ladung gehaftet. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber ein Versicherungsnachweis erbracht. Die Haftung beginnt mit der Fahrzeugübernahme und endet mit der Fahrzeugübergabe. Bei Anlieferung nach Feierabend oder nachts haftet der Kunde mit Beginn der Fahrzeugabstellung. Ansprüche sind bis 10.00 Uhr des darauffolgenden Werktags geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist erlischt jegliche Haftung. Keine Haftung wird übernommen für alte und verdeckte Schäden sowie Schäden, welche infolge eines technischen Defekts, gleich welcher Art, entstanden sind. Ist ein Fahrzeug infolge einer Panne nicht mehr fahrbereit, so hat der Kunde oder Auftraggeber nach Bekanntwerden für eine unverzügliche Wiederinstandsetzung zu sorgen. Ist der Kunde oder Auftraggeber nicht erreichbar, beauftragt die Überführungsfirma eine Vertragswerkstatt oder ein Abschleppunternehmen im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Überführungsaufträge, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, werden nicht ausgeführt und wie unter § 2 aufgeführt an den Kunden berechnet.

§ 6 Liefertermine

Ein Liefertermin, der bei Auftragserteilung vorliegt, wird nur unter Vorbehalt angenommen. Für Lieferverzug infolge Panne, Unfall, technischen Defekts oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.

§ 7 Bildrechte

Alle Bildrechte an Videos oder Fotos, die im Zuge der Überführung entstehen, gehen an die Fa. R & T Dienstleistungen (Frau Rosa Gencer) über. Diese können sowohl zur Dokumentation des Auftrages, als auch für Werbezwecke auf den gängigen Social Media Seiten verwendet werden.

§ 8 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt das für den Sitz der R & T Dienstleistungen (Frau Rosa Gencer) zuständige Amtsgericht Hannover.

Hannover, den 1. April 2023